Förderprogramm 2022 „Wasserwirtschaft“

Wahlkreis Bretten erhält Förderung in Höhe von nahezu 2,6 Millionen Euro

04.04.2022, 08:13 Uhr



„Ich freue mich, dass die Gemeinde Oberderdingen vom Land im Rahmen der Wasserwirtschaftsförderung einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 428 900 Euro erhält. Im Rahmen der Umsetzung der Hochwasserschutzkonzeption Oberderdingen werden hier der Neubau des Hochwasserrückhaltebeckens Neuwiesen sowie die Erweiterung dreier bereits bestehender Hochwasserrückhaltebecken gefördert.“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Ansgar Mayr MdL.

Die Grünen-Abgeordnete Andrea Schwarz ergänzte: „Außerdem wird das Land den Neubau des Regenüberlaufbeckens Landshausen in Kraichtal in einer Höhe von 2,17 Millionen Euro fördern.“

Beide Abgeordneten sind sich einig: „Unsere Wasserversorgung und unsere Gewässer im Land stehen vor großen Herausforderungen – auch angesichts der zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels.“, so Andrea Schwarz. Mayr ergänzt: „Auch in unseren Breiten müssen wir leider immer öfter mit Starkregen, Hochwasser und Trockenperioden umgehen.“

Das Förderprogramm „Wasserwirtschaft“ unterstützt unter anderem Investitionen zur Verbesserung der Wasserqualität, der Gewässerökologie und des Hochwasserschutzes. Insgesamt stellt das Umweltministerium den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg im Jahr 2022 im Rahmen des Förderprogramms über 180 Millionen Euro zur Verfügung. Davon kommen rund 48 Millionen Euro dem Hochwasserschutz und der Gewässerökologie zu Gute. Für die Wasserversorgung sind rund 43 Millionen Euro vorgesehen.

Immer häufiger auftretende Extremwetterereignisse stellen die Wasserversorgung und unsere Gewässer vor große Herausforderungen. Daher sind Investitionen in diese Bereiche besonders wichtig und dienen dem Schutz unserer Umwelt sowie unserer Infrastruktur.

Hinweis: Die im „Förderprogramm 2022 gemäß den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft“ enthaltenen Maßnahmen sind von den Kommunen beabsichtigt, aber noch nicht bewilligt. Die endgültige Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch separate Bewilligungsbescheide.