Die Landtagsabgeordneten Ansgar Mayr und Ulli Hockenberger haben sich von der Landesregierung bezüglich der Sicherheit von Velomobilen im Straßenverkehr informieren lassen.
Die Landesregierung teilte daraufhin mit, dass in den letzten zehn Jahren keine spezifischen Daten zu Unfällen mit Velomobilen im Vergleich zu Pkw und Lkw erfasst wurden. Velomobile werden in der Unfallstatistik als Fahrräder kategorisiert, was eine differenzierte Auswertung unmöglich macht. Die Landesregierung hat daher keine Erkenntnisse zu den Unfallfolgen in Bezug auf Velomobile. Aufgrund dieser bisher unzureichenden Erkenntnisse aus den Antworten des Ministeriums für Verkehr und des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen sehen die beiden Parlamentarier nun Handlungsbedarf.
„Wir halten es für wichtig, die Sicherheit von Velomobilfahrern zu erhöhen und regen an, eine differenzierte Erfassung von Unfällen, um gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu entwickeln. Wenn wir den Fahrradverkehr stärken wollen, müssen wir den technischen Entwicklungen auch entsprechende Aufmerksamkeit schenken“, erklärt Ulli Hockenberger.
Es wird allgemein von einem erhöhten Unfallrisiko ausgegangen, wenn die Radinfrastruktur nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht oder Sichtbeziehungen unzureichend sind. Bei den Velomobilen führen die niedrige Bauweise und die zuweilen fehlenden Kennzeichnungen dazu, dass Velomobile von Autofahrern leicht übersehen oder unterschätzt werden.
„Um die Sichtbarkeit von Velomobilen zu erhöhen, empfiehlt die Landesregierung die Anbringung von roten Fahnen und zusätzlichen Reflektoren. Zudem sollte immer mit eingeschalteter Beleuchtung gefahren werden. Helle und kontrastreiche Farben bei der Lackierung der Velomobile werden ebenfalls empfohlen. Dieser Sichtweise schließen wir uns an und empfehlen eine aktive Kommunikation von Landesregierung und Verkehrsorganisationen, damit die Velomobile als gleichberechtigt wahrgenommen werden“, so Ansgar Mayr.
Velomobile sind verkehrsrechtlich Fahrrädern gleichgestellt. Es besteht keine generelle Pflicht zur Nutzung von Radwegen, es sei denn, diese sind benutzungspflichtig angeordnet. Aktuell gibt es seitens der Landesregierung keine auch keine spezifischen Überlegungen zum Umgang mit Elektro-Velomobilen, die unabhängig von der Sichtbarkeit höhere Geschwindigkeiten ermöglichen.