Land fördert Sanierung der Amthofmauer in Oberderdingen mit 89 160 Euro
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat rund 6,6 Millionen Euro Fördermittel zum Erhalt und zur Sanierung von 56 Kulturdenkmalen im Land freigegeben.
Dazu sagt Ansgar Mayr, CDU-Abgeordneter im Wahlkreis Bretten: „Denkmale eröffnen uns einen Blick in die Geschichte vor Ort. Sie prägen unsere Kulturlandschaft, verleihen unserer Heimat ihren einzigartigen Charakter und schaffen kulturelle Identität. Deshalb sind Denkmale ein wertvolles Erbe, das es zu bewahren gilt. Umso mehr freue ich mich, dass die Stadt Oberderdingen für die Sanierung des 4. Abschnitts der Amthofmauer im Rahmen der Denkmalförderung einen Zuschuss in Höhe von 89 160 Euro vom Land erhält. So sichern wir den Erhalt unserer Denkmale und sorgen dafür, dass Geschichte lebendig bleibt.“
„Unter der grün-geführten Landesregierung stellen wir sicher, dass unsere Denkmale langfristig in gutem Zustand erhalten bleiben“, ergänzt Andrea Schwarz, Landtagsabgeordnete der Grünen. „Die Monumente sind sichtbare Zeichen unserer Vergangenheit und Gegenwart zugleich. Ihr Schutz ist ein Ausdruck unserer Wertschätzung gegenüber unserer Kultur und Geschichte. Deshalb freue ich mich, dass Oberderdingen erneut eine Förderung für die Amthofmauer erhält.“
Denkmalförderung in Baden-Württemberg
Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.
Anträge auf Förderung aus dem Denkmalförderprogramm des Landes können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.