99,4 Millionen Euro für die Kommunen im Wahlkreis Bretten
Die Kommunen sind die Visitenkarte des Staates. Investitionen in die Infrastruktur zeigen: Der Staat liefert.
„Die Kommunen im Wahlkreis Bretten erhalten fast 100 Millionen Euro aus dem Infrastrukturprogramm für Länder und Kommunen des Bundes. Der Landkreis Karlsruhe selbst erhält 91.734.710,76 €. Dieses Geld steht unseren Städten, Gemeinden und den Landkreisen zur freien Investition vor Ort zur Verfügung – etwa für Schulen und Kitas, Straßen und Brücken, Krankenhäuser, Sporthallen oder andere wichtige Infrastrukturprojekte. Die Kommunen wissen dabei selbst am besten, wo diese Gelder vor Ort investiert werden sollen“, erklärte Mayr MdL.
Insgesamt stellt der Bund im Rahmen des Infrastrukturprogramms 100 Milliarden Euro für die Länder und deren Kommunen bereit. Baden-Württemberg erhält daraus rund 13,1 Milliarden Euro. Das Land hat entschieden, rund zwei Drittel dieser Summe direkt an seine Landkreise, Städte und Gemeinden weiterzugeben, insgesamt 8,76 Milliarden Euro auf zwölf Jahre. Bundesweit ist das einer der höchsten Quoten für die Kommunen.
Manuel Hagel, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion: „In Baden-Württemberg wird angepackt – wir kommen voran, und wir tun das gemeinsam. Damit machen wir den Weg frei, um die Milliarden aus dem Infrastrukturprogramm des Bundes in unserem Land zu investieren. Zugleich stärken wir unsere Kommunen – dort, wo der Staat den Menschen am nächsten ist. Die Kommunen sind die Visitenkarte des Staates: Wenn die Kita gebaut, die Brücke saniert oder das Vereinsheim modernisiert wird, spüren die Menschen, dass der Staat funktioniert. Gerade in Zeiten, in denen Vertrauen in staatliches Handeln bröckelt, ist das ein starkes Signal: Der Staat liefert.“
Ansgar Mayr MdL betont: „Als CDU-Fraktion haben wir intensiv und verantwortungsvoll an dem Paket mit den Kommunen gearbeitet. Die jetzt verfügbaren Mittel geben unseren Kommunen Planungssicherheit und dringend benötigten Spielraum für Investitionen. Wichtig ist, dass das Geld schnell dort ankommt, wo es gebraucht wird – in konkreten Projekten vor Ort.“ Außerdem werden seitens des Landes zusätzlich 550 Millionen Euro im Jahr 2026 über den kommunalen Finanzausgleich bereitgestellt. Daneben erhalten die Kommunen mit Blick auf das Bundesteilhabegesetz, das Inklusionsausgleichsgesetz und die Schulbegleitungen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weitere 222 Millionen Euro einmalig in 2026.
Beim Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird das Land künftig 68 Prozent der Betriebskosten übernehmen. Bis 2030 unterstützen wir die Kommunen bei der Ganztagsbetreuung mit insgesamt über 600 Millionen Euro.
Das Parlament wird den Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2025/2026 mit der Umsetzung dieser Punkte am 11. Dezember 2025 abschließend beschließen. Bis dahin steht die Umsetzung noch unter dem Vorbehalt des abschließenden Beschlusses des Haushaltsgesetzgebers.
Weitere Informationen: Die Gelder können innerhalb von zwölf Jahren eingesetzt werden. Kommunen können die Mittel aus ihrem Einzelbudget jedoch auch schneller abrufen, wenn Projekte umsetzungsreif sind. Förderfähig sind Investitionen, die nach dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. Zudem können die Bundesmittel mit bestehenden Landesprogrammen kombiniert werden, sodass im Einzelfall eine Förderquote von bis zu 100 Prozent möglich ist.