Altes Kulturgut zunehmend gefährdet

Landtagsabgeordnete der CDU im Gespräch mit Rassegeflügelzüchtern

04.04.2023, 08:42 Uhr



Auf den ersten Blick erscheint es als Paradox: einerseits lässt sich eine zunehmende Sehnsucht nach dem traditionellen Landleben feststellen, auf der anderen Seite werden immer öfter als störend empfundene Lärm- und Geruchsquellen von Anwohnern weggeklagt. Konfrontiert mit der Realität des dörflichen Charakters werden insbesondere Tiere schnell zum Streitobjekt zwischen deren Haltern und Neubürgern, die auf dem Land vor allem Ruhe vor dem Stadtlärm suchen.

Diese Entwicklung gefährde zunehmend die Rassegeflügelzucht, so Walter Weisser, der erste Vorsitzende des Landesverbands Badischer Rassegeflügelzüchter in einer Videokonferenz, zu der die CDU-Landtagsabgeordneten Ansgar Mayr und Dr. Michael Preusch zusammen mit dem agrarpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Klaus Burger, eingeladen hatten. Der Sachverhalt, der dahinter steht, ist, dass wenn die Haltung eines Hahns wegen Beschwerden über dessen Krähen verboten wird, auch keine Nachzucht mehr möglich ist.

Als Hauptproblem nennen die Geflügelzüchter die Willkür von Verwaltungen und Gerichten. Je nachdem bei welchem Ordnungsamt die Beschwerde eingeht, oder welcher Richter über eine Klage zu entscheiden hat, gibt es ein breites Spektrum. Die Entscheidungen reichen von dem Hinweis, dass die Anwohner das Krähen oder die Gerüche zu tolerieren haben, bis hin zu teuren Maßnahmen. Dies kann die Errichtung schalldichter Ställe sein, oder gar die – aus tierschutzrechtlicher Sicht fragwürdige – Verbringung von Hähnen in Dunkelboxen über Sonn- und Feiertage.

Angesichts dieser Ungewissheit und drohender teurer Auflagen kommen zwischen 60 und 70% der beklagten Halter einer Anordnung zuvor und entfernen den Hahn. Dabei gehe mit jedem Hahn, der nicht mehr krähen darf, ein weiteres Stück dörfliche Heimat und Kultur verloren, war sich die Runde einig. Silvia Stengel wollte diese Entwicklung nicht länger hinnehmen, weshalb sie 2020 eine Petition gestartet hat. Mit der Petition möchte Stengel, selbst beklagte Züchterin, erreichen, dass ähnlich wie in Frankreich auch in Deutschland ortsübliche Gerüche und Geräusche des Landlebens, bspw. auch Kirchenglocken, als kulturelles Erbe besonders geschützt werden.

Klaus Burger verwies darauf, dass es für Menschen, die auf das Land ziehen bis zu einem gewissen Maß zumutbar sei, auch die Geräusche und Gerüche von Nutz- und Hobbytieren zu ertragen. Gegen den Lärm von Krähen und anderen Wildtieren könne schließlich auch nicht geklagt werden. Er versprach den am Gespräch teilnehmenden Züchtern, sich zusammen mit seinen Kollegen Ansgar Mayr und Dr. Michael Preusch der Thematik anzunehmen. Dies sei ihnen allen sehr wichtig, zumal die Kleintierzucht insgesamt durch Corona und die Geflügelzucht darüber hinaus noch durch die Vogelgrippe starke Rückgänge zu verzeichnen hat.