Stellungnahme der Landtagsabgeordneten Andrea Schwarz (Grüne) und Ansgar Mayr (CDU) zur Berichterstattung über den Neubau des Polizeireviers in Bretten

26.04.2024, 12:23 Uhr



Bei der Berichterstattung zum erforderlichen Neubau des Polizeireviers in Bretten handelt es sich erneut um einen Sturm im Wasserglas. Es wackeln keine Pläne für den Neubau – im Gegenteil!

Die Aussage, wonach der Neubau „plötzlich“ unter Finanzierungsvorbehalt stehe, ist bewusst irreführend dargestellt. Dass der Neubau unter Finanzierungsvorbehalt steht, ist weder neu noch unüblich. Jedes Vorhaben steht so lange unter Finanzierungsvorbehalt, bis der Landtag die Mittel bereitgestellt hat, was für den Neubau des Reviers in Bretten zum Jahresende passieren soll. Der Plan war immer, dass die Mittel im Doppelhaushalt für 2025/2026 aufgenommen werden und daran hat sich nichts geändert. Alleine die Tatsache, dass das Land Baden-Württemberg das Grundstück in der Hermann-Beuttenmüller-Straße rechtzeitig erworben hat, ist ein deutliches Signal des Landes für den Revierneubau.

Von daher hat auch die kleine Anfrage der FDP an die Landeregierung nun wirklich keine Neuigkeiten ans Tageslicht gebracht, die nicht schon vorher bekannt gewesen sind.

Es ist bedauerlich, dass durch solche Meldungen auch bei den betroffenen Polizeikräften unnötig für Unruhe gesorgt wird, in dem man seitens der FDP bewusst fälschlicherweise suggeriert, dass sich am derzeit nicht optimalen Arbeitsumfeld künftig nichts ändern wird. Die Tatsache, dass in Bretten ein Neubau für die Polizeikräfte erstellt wird, freut uns sehr und wir lassen es nicht zu, dass dieser Erfolg jetzt von der Opposition schlechtgeredet wird.

Für die Kalkulation und die Aufnahme in den Haushalt ist eine entsprechende Bauunterlage erforderlich. Um dem Neubauprojekt entsprechenden Nachdruck zu verleihen, sind wir daher bereits im Februar dieses Jahres auf das zuständige Finanzministerium zugegangen, um uns nach dem Sachstand zu erkundigen. Die Bauunterlage wurde bereits im Dezember 2023 zur Prüfung dem Landesbetrieb „Vermögen und Bau BW“ vorgelegt. Diese Bauunterlage ist inzwischen genehmigt und somit steht einer Kalkulation und Aufnahme in den nächsten Haushalt nichts entgegen.

Das Projekt liegt also im Zeitplan.