Neues Polizeigesetz

30.09.2020, 19:45 Uhr

Die CDU hat Wort gehalten und sich durchgesetzt, um einen besseren Schutz unserer Polizeikräfte zu erreichen und ihnen die Arbeit zu erleichtern!

Hier die Änderungen, die mit dem neuen Polizeigesetz für Baden-Württemberg beschlossen wurden:

  • Mit dem Einsatz der Bodycam in Wohnungen und Geschäftsräumen kommt das Land jetzt einer dringenden Bitte der Polizei nach, denn nach der polizeilichen Kriminalstatistik ereignen sich rund 30 Prozent aller Angriffe auf unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Betriebsräumen und Wohnungen. Die Polizeikräfte müssen daher aktuell die Bodycam ausschalten bzw. dürfen sie nicht nutzen, wenn sie diese zu eigenen Schutz benötigen, z.B. bei den leider häufig vorkommenden Einsätzen wegen häuslicher Gewalt. Das wurde jetzt geändert!
  • Jetzt wird die Befugnis geschaffen, dass Personenkontrollen bei Großveranstaltungen und Ansammlungen durchgeführt werden können, die ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen – z.B. bei Hochrisikofußballspielen ist es ein wichtiges Mittel, verstärkt Personenkontrollen durchzuführen. Damit werden potentielle Straftäter aus ihrer Anonymität geholt und somit mögliche Straftaten bereits im Vorfeld verhindert.
  • Das Polizeirecht wird an die Vorgaben der EU-Datenschutzrichtlinie angepasst. Auch der rechtssichere Einsatz der automatischen Kennzeichenlesesysteme ist ein weiterer Fortschritt in der praktischen Polizeiarbeit.

Unsere Polizei braucht eine wirksame rechtliche Handhabe – und die bekommt sie jetzt auch!