Wie unser CDU-Landtagskandidat Ansgar Mayr berichtet, wurde nun ein Modell beschlossen, bei dem ab dem Jahr 2025 die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert einfließen. Zur Diskussion stand zunächst auch ein reines Bodenwertmodell. Dieses hätte jedoch für Wohnungseigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäuser eine deutliche Mehrbelastung bedeutet. Die CDU konnte innerhalb der Koalition eine gerechtere Anpassung erreichen. „Das Hauptziel der CDU war, dass es für Grundstückseigentümer aber auch Mieter, die bereits heute die Grundsteuer anteilig über die Umlage bezahlen, künftig nicht teurer wird,“ freut sich Mayr darüber, dass sich die CDU durchsetzen konnte.
Wichtig war der CDU hier aber auch stets die Meinung der Kommunen in Baden-Württemberg – schließlich ist die Grundsteuer für die Städte und Gemeinden eine wichtige und vor allem konjunkturunabhängige Einnahmequelle. Die Zufriedenheit der Kommunen zeigt sich daran, dass die kommunalen Spitzenverbände das Landesgrundsteuermodell voll und ganz mittragen.
Ansgar Mayr weist darauf hin, dass die Kommunen nun bis zum Inkrafttreten der neuen Grundsteuer im Jahr 2025 Zeit haben, um die Auswirkungen des neuen Berechnungsmodells auf die Grundstücke ihrer Gemarkung zu prüfen. Sollte es dabei zu einer Abweichung zwischen alter und neuer Regelung kommen, haben die Städte und Gemeinden durch die Anpassung des Hebesatzes einen Spielraum, um eine gerechte Lösung für die Menschen vor Ort schaffen.