Wir bringen den Entwurf eines neuen Ladenöffnungsgesetzes auf den Weg
Die Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen werden noch in dieser Woche einen gemeinsamen Gesetzentwurf für ein neues Ladenöffnungsgesetz in den Landtag von Baden-Württemberg einbringen.
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Manuel Hagel MdL, erklärte heute in Stuttgart: „Wir bringen ein Thema voran, das wir als CDU früh angestoßen haben. Vollautomatisierte Verkaufsstellen sind eine sinnvolle Ergänzung der Nahversorgung – gerade im ländlichen Raum, wo Wege länger sind und Personal fehlt. Entscheidend ist das richtige Gleichgewicht: eine verlässliche Versorgung vor Ort, Lebensqualität in Stadt und Land sowie der Schutz von Sonn- und Feiertagen. Genau dieses Gleichgewicht stellt der Gesetzentwurf her. Er schafft klare Regeln, sorgt für Rechtssicherheit und setzt auf das Vertrauen in die Kommunen. So stärken wir den ländlichen Raum und sorgen dafür, dass moderne Politik im Alltag der Menschen ankommt.“
Ansgar Mayr, CDU-Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Bretten, ergänzt: „Wir bringen ein zeitgemäßes Ladenöffnungsgesetz auf den Weg, das digitale und vollautomatisierte Kleinstsupermärkte künftig grundsätzlich rund um die Uhr ermöglicht – unter Berücksichtigung eines klaren Schutzkonzepts für Sonn- und Feiertage. Damit setzen wir ein gemeinsames Signal für praktikable Lösungen im Alltag, insbesondere im ländlichen Raum.“
Bislang fehlten gesetzliche Grundlagen für eine Öffnung solcher Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen. Mit dem Gesetzentwurf wird nun erstmals eine rechtssichere Öffnung digitaler Kleinstsupermärkte an sieben Tagen in der Woche ermöglicht.
„Wir reagieren auf veränderte Lebensrealitäten, ohne den verfassungsrechtlichen Schutz des Sonntags aufzuweichen. Das ist ein ausgewogener und rechtssicherer Schritt – gerade für den ländlichen Raum“, betont Mayr.
Konkret sieht der Gesetzentwurf vor: Erlaubt sind ausschließlich vollautomatisierte Verkaufsstellen ohne Personal mit einer maximalen Verkaufsfläche von 150 Quadratmetern und einem klar begrenzten Sortiment des täglichen Ge- und Verbrauchs. An besonders geschützten Feiertagen – darunter Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und der erste Weihnachtstag – bleibt eine Öffnung weiterhin ausgeschlossen.
Zugleich wird die kommunale Entscheidungshoheit bewusst gestärkt. Städte und Gemeinden kennen ihre örtlichen Gegebenheiten am besten und können den Öffnungsrahmen – etwa aus besonderen örtlichen Gründen – weiter einschränken. Vorgesehen ist jedoch eine Mindestöffnung an Sonntagen von acht zusammenhängenden Stunden.
„Damit verbessern wir die wohnortnahe Grundversorgung – insbesondere dort, wo es heute kaum noch Einkaufsmöglichkeiten gibt“, so Mayr abschließend. „Gerade für die vielen bereits bestehenden automatisierten Verkaufsstellen schaffen wir endlich klare Regeln und stärken zugleich die Infrastruktur im ländlichen Raum.“