Die Arbeitskreise sind Untergliederungen der Fraktionen, sie bereiten die Beschlüsse der Gesamtfraktion vor. In den Arbeitskreisen sind die jeweils sachverständigen Abgeordneten versammelt, z. B. für Finanzen, für Wirtschaft, für Schule oder Justiz. Diese Abgeordneten leisten die Detailarbeit, sie befassen sich ausgiebig mit den verschiedenen Fachproblemen.

Politik ist eine komplizierte Materie, kein Parlamentarier kann auf jedem Gebiet Experte sein, und deshalb sind die Fraktionen auf die Vorarbeit und den Rat ihrer Arbeitskreise angewiesen. Vergleichen lässt sich das mit dem Verhältnis Plenum / Ausschüsse. Auch hier geht es darum, dass sich Fachleute in einem kleineren Kreis - nun allerdings fraktionsübergreifend - beraten und dann Empfehlungen an das Parlament aussprechen.

Die Arbeitskreise innerhalb der Fraktionen orientieren sich thematisch mehr oder weniger an den Zuständigkeiten der Fachausschüsse. Personell ergibt sich ebenfalls eine Verzahnung: Die Mitglieder der Arbeitskreise vertreten als Spezialisten ihre Fraktion normalerweise auch im entsprechenden Ausschuss des Parlaments.
  • Mitglied im Arbeitskreis für Inneres, für Digitalisierung und Kommunen
  • Mitglied im Arbeitskreis für Finanzen
  • Mitglied im Arbeitskreis Petitionen